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Cannabis im Auto: Was ist in der Schweiz erlaubt?

11 Min. Lesezeit

Cannabis, CBD und Strassenverkehr: In der Schweiz gelten strenge Regeln, die viele Patientinnen und Patienten mit medizinischer Cannabis-Therapie verunsichern. Dieser Ratgeber erklärt, was im Auto erlaubt ist – und wo rechtliche Risiken beginnen. - Klare Einordnung der THC-Grenzwerte und Nulltoleranz im Strassenverkehr - Spezieller Fokus auf medizinisches Cannabis und legale CBD-Produkte - Konkrete Empfehlungen, wie Sie Ihre Therapie sicher mit der Mobilität vereinbaren

Cannabis, CBD-Produkte und medizinische Cannabis-Therapien sind in der Schweiz zunehmend präsent. Gleichzeitig bleiben die Regeln im Strassenverkehr streng: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat höchste Priorität, und bereits geringe Mengen THC im Blut können rechtliche Folgen haben. Wer Cannabis konsumiert – ob medizinisch verordnet oder als Freizeitkonsum – sollte genau wissen, was beim Führen eines Autos erlaubt ist und wo Risiken beginnen.

Dieser Ratgeber richtet sich an Patientinnen und Patienten, Angehörige und Interessierte, die sich neutral und sachlich informieren möchten. Er ersetzt keine rechtliche Beratung, bietet aber eine fundierte medizinisch-juristische Einordnung der aktuellen Lage in der Schweiz und zeigt, wie sich eine verantwortungsvolle Cannabis-Therapie mit sicherem Verhalten im Strassenverkehr verbinden lässt.

Rechtlicher Rahmen: Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr

Im Schweizer Strassenverkehr gilt für bestimmte Betäubungsmittel ein strenger Grenzwertansatz. Für THC – den psychoaktiven Hauptwirkstoff von Cannabis – ist dabei eine faktische Nulltoleranz verankert. Das bedeutet: Bereits sehr geringe Konzentrationen im Blut können genügen, um rechtlich als fahrunfähig zu gelten. Ziel dieser Regelung ist es, Beeinträchtigungen der Reaktionsfähigkeit frühzeitig zu verhindern und damit schwere Unfälle zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). THC gehört zu den Stoffen, die in der Schweiz grundsätzlich als unvereinbar mit dem sicheren Führen eines Motorfahrzeugs gelten. Wird eine solche Substanz im Blut nachgewiesen und der gesetzliche Grenzwert überschritten, geht die Rechtsprechung von Fahrunfähigkeit aus – unabhängig davon, ob die betroffene Person sich subjektiv noch fahrtüchtig fühlt.

THC-Grenzwert: Ab wann gilt man als fahrunfähig?

In der Schweiz wird Fahrunfähigkeit wegen Cannabiskonsum in der Regel bereits ab einem THC-Gehalt von 1.5 ng/ml im Blut angenommen. Dieser Wert ist sehr niedrig und wird im Rahmen einer forensisch-toxikologischen Untersuchung bestimmt. Wichtig ist: Der Grenzwert ist ein Rechtsgrenzwert, kein medizinischer Richtwert. Das heisst, er ist so gewählt, dass schon geringe nachweisbare Mengen Konsequenzen haben können, um die Verkehrssicherheit konsequent zu schützen. Ob Sie selbst noch „klar“ sind, spielt rechtlich keine Rolle; ausschlaggebend ist der Laborbefund. Da THC fettlöslich ist und sich im Körper anreichern kann, können auch Stunden oder sogar Tage nach dem letzten Konsum noch messbare Werte vorliegen. Für Menschen, die regelmässig Cannabis konsumieren – etwa im Rahmen einer medizinischen Therapie – bedeutet das, dass sie besondere Vorsicht walten lassen müssen, wenn sie am Strassenverkehr teilnehmen möchten. Der Grenzwert ist nicht verhandelbar und wird von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt konsequent angewendet.

Grafische Darstellung der rechtlichen THC-Grenze im Strassenverkehr in der Schweiz

Wie wird Fahrfähigkeit konkret beurteilt?

Die Beurteilung der Fahrfähigkeit basiert in der Schweiz auf einem Drei-Säulen-Prinzip. Dieses findet Anwendung, wenn der Verdacht auf Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss besteht oder Betäubungsmittel im Blut nachgewiesen werden. Ziel ist es, nicht nur Laborwerte, sondern auch das Verhalten und den gesundheitlichen Zustand der betroffenen Person umfassend zu berücksichtigen.

Die drei Säulen umfassen:

  • Feststellungen der Polizei (z. B. Fahrweise, Verhalten, Vortests)
  • Ärztliche Befunde (z. B. klinische Untersuchung, neurologischer Status)
  • Forensisch-toxikologische Untersuchungen (Blut- und ggf. Urinanalysen)

Diese drei Elemente ergänzen sich: Die polizeilichen Beobachtungen liefern Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung, etwa unsichere Fahrweise, verwaschene Sprache oder verzögerte Reaktionen. Die ärztliche Untersuchung dokumentiert objektive Zeichen wie Pupillenreaktion, Gleichgewicht, Aufmerksamkeit und allgemeine Orientierung. Die toxikologische Analyse schliesslich liefert den Nachweis von Substanzen und deren Konzentration im Blut. Erst im Zusammenspiel entsteht ein Gesamtbild, das von den zuständigen Stellen – Staatsanwaltschaft, Gerichten und Strassenverkehrsämtern – beurteilt wird. Wenn der THC-Grenzwert von 1.5 ng/ml überschritten ist, wird jedoch regelmässig von Fahrunfähigkeit ausgegangen, auch wenn äusserlich keine starken Ausfallerscheinungen vorliegen.

Konsequenzen bei Fahren unter Cannabiseinfluss

Wer in der Schweiz mit einem THC-Wert über 1.5 ng/ml im Blut ein Fahrzeug führt, muss mit weitreichenden Folgen rechnen. Diese betreffen strafrechtliche, administrativrechtliche und oft auch versicherungsrechtliche Bereiche. Häufig ist Betroffenen nicht bewusst, wie umfangreich und langwierig die Verfahren sein können.

Zu den typischen Rechtsfolgen gehören:

  • Sofortige Abnahme des Führerausweises durch die Polizei
  • Blutentnahme, ggf. ergänzt durch Urinprobe und ärztliche Untersuchung
  • Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand
  • Administratives Verfahren mit Führerausweisentzug (mindestens mehrere Monate)
  • Verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung
  • Versicherungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Regress der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung)

Hinter jedem dieser Punkte stehen konkrete Abläufe und oft erhebliche Kosten. So kann der Entzug des Führerausweises in der beruflichen und privaten Mobilität einschneidende Auswirkungen haben. Verkehrsmedizinische Gutachten beinhalten teilweise Haaranalysen und wiederholte Kontrollen, um einen problematischen Konsum auszuschliessen. Auch versicherungsrechtlich kann ein Unfall unter THC-Einfluss dazu führen, dass Versicherungen Leistungen kürzen oder Rückforderungen stellen. Gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind – beruflich oder als pflegende Angehörige – ist es deshalb entscheidend, die eigene Fahrfähigkeit realistisch einzuschätzen und bei Unsicherheit lieber auf das Fahren zu verzichten.

Infografik zum Cannabinoid-Spektrum mit Fokus auf THC und CBD

Medizinisches Cannabis: Besonderheiten für Patientinnen und Patienten

Medizinisches Cannabis ist in der Schweiz seit der Gesetzesrevision 2022 unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verschreibbar. Für viele Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen, Spastik, Appetitstörungen oder anderen Indikationen kann eine solche Therapie eine sinnvolle Option darstellen. Dennoch gelten im Strassenverkehr die gleichen Sicherheitsanforderungen wie bei allen anderen Substanzen, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können.

Wesentlich ist: Eine ärztliche Verschreibung von Cannabis ändert nichts daran, dass Sie nur fahren dürfen, wenn Sie tatsächlich fahrfähig sind. Rechtlich wird zwischen legaler Einnahme und illegalem Konsum unterschieden, die Frage der Fahreignung bleibt jedoch gleich. Wenn aufgrund der Dosierung, der individuellen Empfindlichkeit oder der Kombination mit anderen Medikamenten eine Beeinträchtigung vorliegt, dürfen Sie kein Fahrzeug lenken – ähnlich wie bei stark wirksamen Schmerzmitteln oder Beruhigungsmitteln.

Therapieplanung und Fahrfähigkeit: Rolle der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes

Bei der Einleitung einer medizinischen Cannabis-Therapie sollte die Fahrfähigkeit explizit thematisiert werden. Ärztinnen und Ärzte können die zu erwartende Wirkung, mögliche Nebenwirkungen (z. B. Müdigkeit, Schwindel, verlangsamte Reaktion) und Wechselwirkungen mit bestehenden Medikamenten einschätzen. In vielen Fällen ist eine vorsichtige Eindosierung angezeigt, bei der die Patientin oder der Patient zu Beginn bewusst auf das Führen eines Fahrzeugs verzichtet. Im weiteren Verlauf kann gemeinsam abgeschätzt werden, ob unter stabiler Dosierung sichere Fahrten möglich sind. Regelmässige Kontrollen und eine ehrliche Rückmeldung über die subjektive Befindlichkeit sind dafür zentral. Es ist sinnvoll, frühzeitig zu überlegen, wie der Alltag ohne Auto organisiert werden kann, falls die Fahreignung zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist. Eine professionelle, strukturierte Therapieplanung trägt dazu bei, dass die medizinischen Vorteile der Behandlung genutzt werden, ohne die Sicherheit im Strassenverkehr zu kompromittieren.

Darstellung von Dosierung und Titration bei medizinischem Cannabis

CBD (Cannabidiol) ist in der Schweiz weit verbreitet – etwa als Öl, Blüte, Kapsel oder kosmetisches Produkt. Viele dieser Produkte sind legal, sofern der THC-Gehalt unter 1 % liegt und die übrigen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind. Dennoch ist es ein verbreiteter Irrtum, dass CBD im Strassenverkehr völlig unproblematisch sei. Je nach Produkt, Dosierung und individueller Stoffwechsellage kann der Konsum dazu führen, dass im Blut THC nachweisbar ist.

Die Problematik liegt darin, dass viele CBD-Produkte nicht vollständig THC-frei sind. Besonders bei inhalativem Gebrauch (z. B. Rauchen oder Vaporisieren von CBD-Blüten) können kleine THC-Mengen in den Körper gelangen und dort kumulieren. Wird später eine Blutuntersuchung durchgeführt, kann der Grenzwert von 1.5 ng/ml THC überschritten werden – selbst wenn die betroffene Person nie klassisches Cannabis mit hohem THC-Gehalt konsumiert hat. In der Praxis ist es für die Behörden oft nicht entscheidend, ob das Produkt ursprünglich legal war, sondern ob der Grenzwert überschritten ist.

Grafischer Vergleich von THC und CBD hinsichtlich Wirkung und Rechtlage

Regelmässiger Konsum und Fahreignung: Wann wird es kritisch?

Ein einmaliger Cannabiskonsum kann bereits zu vorübergehender Fahrunfähigkeit führen. Besonders relevant wird das Thema jedoch bei regelmässigem oder langjährigem Konsum – sei es als Freizeitgebrauch oder im Rahmen einer dauerhaften medizinischen Therapie. THC ist fettlöslich und kann sich im Körpergewebe anreichern. Dadurch ist es möglich, dass auch längere Zeit nach dem letzten Konsum noch nachweisbare Mengen im Blut vorhanden sind.

Die Rechtsprechung in der Schweiz setzt regelmässigen Konsum unter Umständen einer Sucht gleich, wenn er derart häufig und intensiv ist, dass die betroffene Person überdurchschnittlich gefährdet ist, in fahrunfähigem Zustand ein Fahrzeug zu lenken. In solchen Fällen kann eine vertiefte verkehrsmedizinische Begutachtung angeordnet werden. Dabei werden Konsummuster, Lebensgewohnheiten und allenfalls weitere gesundheitliche Faktoren umfassend analysiert. Das Resultat kann ein befristeter oder in schweren Fällen auch ein unbefristeter Sicherungsentzug des Führerausweises sein, bis eine stabile Abstinenz oder ein klar kontrollierter Umgang mit der Substanz nachgewiesen ist.

Für Patientinnen und Patienten mit medizinischer Cannabis-Therapie bedeutet dies: Offene Kommunikation mit der behandelnden Fachperson, eine nachvollziehbare Dokumentation der Therapie und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Medikament sind entscheidend. Wer transparent darlegen kann, dass Cannabis im Rahmen einer ärztlich begleiteten Behandlung eingesetzt und die Fahrfähigkeit regelmässig reflektiert wird, reduziert das Risiko schwerwiegender administrativer Massnahmen.

Unterschiede zwischen medizinischer Therapie und Freizeitkonsum

Rein rechtlich betrachtet unterscheiden sich medizinische Cannabis-Therapien und Freizeitkonsum zunächst durch die Legitimation der Einnahme: Medizinisches Cannabis wird ärztlich verschrieben und in der Regel über Apotheken oder spezialisierte Stellen abgegeben. Der Besitz und die Anwendung sind innerhalb der Verschreibung legal. Freizeitkonsum von Cannabis mit mehr als 1 % THC bleibt dagegen grundsätzlich verboten, abgesehen von eng umschriebenen Pilotversuchen.

Im Kontext des Strassenverkehrs ähneln sich die Pflichten jedoch stark. Sowohl bei medizinischer Therapie als auch bei Freizeitkonsum dürfen Fahrzeuglenkende nur fahren, wenn sie tatsächlich fahrfähig sind. Ein relevanter Unterschied liegt darin, dass im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie weitere medizinische Daten vorhanden sind: Dokumentierte Dosierungen, Stabilität der Behandlung, Begleiterkrankungen und eine professionelle Einschätzung der individuellen Reaktion. Diese Informationen können in verkehrsmedizinischen Abklärungen hilfreich sein, ersetzen aber nicht die Pflicht zur eigenverantwortlichen Beurteilung der aktuellen Fahrtüchtigkeit.

Wer Cannabis zu Freizeitzwecken konsumiert, trägt das volle Risiko, dass ein allfälliger positiver THC-Befund als Hinweis auf einen problematischen Umgang mit Betäubungsmitteln gewertet wird. Bei medizinisch verordnetem Cannabis rückt stärker die Frage in den Vordergrund, ob die Therapie so gestaltet ist, dass allfällige Fahrten sicher möglich sind – etwa durch Wahl geeigneter Einnahmezeitpunkte oder angepasster Dosierungen.

Übersicht medizinischer Anwendungsformen von Cannabis

Sichere Praxis im Alltag: Empfohlene Massnahmen für Patientinnen und Patienten

Wer Cannabis – ob medizinisch oder als CBD-Produkt – konsumiert und gleichzeitig mobil bleiben möchte, steht vor einer praktischen Herausforderung: Wie lässt sich der persönliche Nutzen mit maximaler Verkehrssicherheit vereinbaren? Es gibt einige bewährte Grundsätze, die helfen, das Risiko zu reduzieren, ohne auf therapeutisch sinnvolle Behandlungen zu verzichten.

Zu den wichtigsten Massnahmen gehören:

  • Eigenkritische Selbsteinschätzung der Fahrfähigkeit vor jeder Fahrt
  • Klare Absprachen mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt zur Fahreignung
  • Vermeiden des Fahrens in der Eindosierungsphase oder bei Dosisänderungen
  • Planung von Alternativen (ÖV, Fahrdienste, Unterstützung durch Angehörige)
  • Vorsicht bei Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen

Hinter diesen Stichpunkten steht die grundlegende Idee, die Therapie in einen sicheren Alltag einzubetten. Gerade zu Beginn einer Behandlung oder bei Produktwechseln ist es sinnvoll, konsequent auf das Fahren zu verzichten, bis klar ist, wie der Körper reagiert. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, sollte dies bereits in der Therapieplanung ansprechen, damit Dosierung und Einnahmezeitpunkte möglichst gut mit den Anforderungen des Arbeitsalltags vereinbar sind. Auch Angehörige können eine wichtige Rolle spielen, indem sie Beobachtungen teilen und im Zweifel eine alternative Transportlösung unterstützen.

Schematische Darstellung des Ablaufs von der Cannabis-Verschreibung bis zur Abgabe in der Apotheke

Polizeikontrolle, Schnelltest und Blutprobe: Was passiert im Ernstfall?

Viele Betroffene sind unsicher, was bei einer Verkehrskontrolle genau geschieht, wenn der Verdacht auf Cannabiseinfluss besteht. In der Praxis läuft das Verfahren in mehreren Schritten ab. Zunächst beurteilen Polizistinnen und Polizisten anhand der Fahrweise und des Verhaltens, ob Anzeichen für eine Beeinträchtigung vorliegen. Dazu können Nervosität, verlangsamte Reaktionen, auffälliger Körpergeruch oder gerötete Augen gehören.

Besteht ein entsprechender Verdacht, kann ein Drogenschnelltest (z. B. Speicheltest) durchgeführt werden. Diese Tests sind in erster Linie Vortests und dienen der Entscheidungsfindung, ob eine Blutentnahme angezeigt ist. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung angeordnet und eine Blutprobe entnommen. Die toxikologische Analyse dieser Blutprobe ist später das entscheidende Beweismittel in straf- und administrativrechtlichen Verfahren, nicht der Vortest selbst.

Auch Patientinnen und Patienten mit medizinischer Cannabis-Therapie können in solche Situationen geraten. Wichtig ist dann ein ruhiger, kooperativer Umgang mit den Behörden und eine spätere, geordnete Aufarbeitung der Situation mit ärztlichen Fachpersonen und – falls nötig – rechtlicher Unterstützung. Die Information über eine bestehende medizinische Therapie kann zwar Zusammenhänge erklären, entbindet aber nicht von der Pflicht, fahrfähig gewesen zu sein.

Fazit: Verantwortungsbewusster Umgang mit Cannabis im Auto

Die Schweizer Rechtsordnung setzt im Bereich Cannabis und Strassenverkehr klare Prioritäten: Der Schutz von Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmenden steht an erster Stelle. Die Kombination aus strengen THC-Grenzwerten, der Möglichkeit vertiefter verkehrsmedizinischer Abklärungen und konsequenten Administrativmassnahmen macht deutlich, dass Fahren unter Cannabiseinfluss kein Bagatelldelikt ist.

Für Menschen, die medizinisches Cannabis nutzen, ist dies eine besondere Herausforderung. Sie müssen ihre gesundheitlichen Bedürfnisse mit den Anforderungen der Verkehrssicherheit in Einklang bringen. Eine sorgfältige Therapieplanung, enge ärztliche Begleitung und eine realistische Selbsteinschätzung der Fahrfähigkeit sind dabei zentrale Bausteine. Wer zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und im Alltag bewusst handelt, kann dazu beitragen, sowohl die eigene Gesundheit als auch die Mobilität langfristig zu erhalten – und gleichzeitig die Sicherheit auf Schweizer Strassen zu stärken.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu Cannabis, CBD und Autofahren in der Schweiz

Gilt der THC-Grenzwert von 1.5 ng/ml auch für medizinisches Cannabis?

Ja. Der Grenzwert von 1.5 ng/ml THC im Blut gilt unabhängig davon, ob das Cannabis ärztlich verschrieben oder illegal konsumiert wurde. Eine medizinische Indikation macht die Einnahme legal, ändert aber nichts daran, dass Sie nur fahren dürfen, wenn Sie fahrfähig sind. Wird bei einer Blutuntersuchung ein höherer Wert festgestellt, gehen die Behörden in der Regel von Fahrunfähigkeit aus. Die ärztliche Verschreibung kann im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung zwar berücksichtigt werden, ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur sicheren Teilnahme am Strassenverkehr.

Können CBD-Produkte alleine zu einem Führerausweisentzug führen?

CBD selbst ist nicht psychoaktiv wie THC und viele CBD-Produkte sind in der Schweiz legal. Problematisch wird es, wenn das Produkt messbare THC-Anteile enthält und diese zu einem Blutwert über 1.5 ng/ml führen. Dann drohen die gleichen Konsequenzen wie nach klassischem Cannabiskonsum, inklusive Strafverfahren und Führerausweisentzug. Entscheidend ist der effektiv gemessene THC-Wert, nicht die subjektive Einschätzung, ob das Produkt „nur CBD“ war. Wer regelmässig CBD-Blüten raucht oder hoch dosierte Produkte nutzt, sollte dieses Risiko kennen.

Wie lange nach dem Konsum sollte ich sicherheitshalber nicht Auto fahren?

Dazu gibt es keine pauschal gültige Stundenangabe, da die Abbaugeschwindigkeit von THC individuell stark variiert. Faktoren wie Dosis, Konsumform, Körpergewicht, Stoffwechsel und Häufigkeit des Konsums spielen eine Rolle. Nach einmaligem inhalativem Konsum können THC-Spiegel innerhalb von Stunden deutlich abfallen, bei regelmässigem Konsum kann THC jedoch über längere Zeit nachweisbar bleiben. Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, mindestens bis zum vollständigen Abklingen aller subjektiven Effekte abzuwarten und bei Unsicherheit gänzlich auf das Fahren zu verzichten. Bei regelmässiger medizinischer Anwendung sollte das Thema mit der behandelnden Fachperson besprochen werden.

Hilft mir eine ärztliche Bestätigung meiner Therapie bei einer Kontrolle?

Eine ärztliche Bestätigung der laufenden Cannabis-Therapie kann der Polizei und späteren Behörden erklären, warum THC im Blut nachweisbar ist. Sie ersetzt aber nicht die Pflicht zur Fahrfähigkeit und schützt nicht automatisch vor Massnahmen, wenn der Grenzwert überschritten oder eine Beeinträchtigung festgestellt wird. Sinnvoll ist es, eine aktuelle Bestätigung oder einen Therapieplan mitzuführen und im Anschluss an eine Kontrolle das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu suchen. In verkehrsmedizinischen Gutachten können diese Informationen helfen, die Behandlungssituation besser zu verstehen.

Was passiert, wenn ich regelmässig Cannabis konsumiere, aber nie unter Akutwirkung fahre?

Auch wenn Sie sich bemühen, nur in „nüchternem“ Zustand zu fahren, kann regelmässiger Cannabiskonsum rechtliche Folgen haben. THC kann noch Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar sein. Wird bei einer Kontrolle ein erhöhter Wert festgestellt oder entsteht der Verdacht auf eine problematische Konsumgewohnheit, kann eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet werden. Dort wird nicht nur die einzelne Fahrt, sondern das gesamte Konsummuster beurteilt. In der Rechtsprechung wird intensiver, dauerhafter Konsum unter Umständen einer Sucht gleichgestellt, was zu einem längerfristigen Sicherungsentzug des Führerausweises führen kann.

Spielt es eine Rolle, ob ich geraucht, verdampft oder Öl eingenommen habe?

Für die rechtliche Beurteilung zählt in erster Linie der gemessene THC-Wert im Blut, nicht die Konsumform. Dennoch beeinflusst die Art der Einnahme den Verlauf der Konzentration: Beim Rauchen oder Verdampfen steigen die Werte rasch an und fallen vergleichsweise schnell wieder ab. Bei oraler Einnahme (z. B. Öl, Kapseln) setzt die Wirkung verzögert ein, kann aber länger anhalten. Für die Planung einer sicheren Teilnahme am Strassenverkehr ist es daher wichtig zu verstehen, wie das gewählte Präparat wirkt und wann mit maximaler sowie abklingender Wirkung zu rechnen ist. Ihre behandelnde Fachperson kann hierzu individuelle Empfehlungen geben.

Kann ich mich präventiv verkehrsmedizinisch beraten lassen?

Ja. Wer unsicher ist, ob eine laufende oder geplante Cannabis-Therapie mit der Teilnahme am Strassenverkehr vereinbar ist, kann sich an eine verkehrsmedizinische Fachstelle wenden. Dort lassen sich individuelle Risiken, mögliche Grenzsituationen und sinnvolle Verhaltensregeln besprechen. Eine solche präventive Beratung kann helfen, spätere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden und gibt Sicherheit bei der Alltagsplanung. Auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte können geeignete Anlaufstellen nennen oder direkt mit verkehrsmedizinischen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.

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