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15 Behandlungstage: Medizinisches Cannabis nach Spanien mitnehmen

8 Min. Lesezeit
Dekorative Titelillustration zur Einreise nach Spanien mit medizinischem Cannabis

Stand: 16. September 2026. Die AEMPS hat ihre Angaben am 28. August 2026 zuletzt aktualisiert. Prüfen Sie die Vorgaben vor jeder Reise erneut, da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können.

Wer medizinisches Cannabis aus der Schweiz nach Spanien mitnimmt, braucht eine Genehmigung der spanischen Arzneimittelbehörde AEMPS und darf höchstens die Menge für 15 Behandlungstage einführen. Das ist die kürzeste Frist, die Spanien für ein Medikament vorsieht: Für alle anderen kontrollierten Betäubungsmittel und Psychotropika erlaubt die Behörde drei Monate, für Cannabis und dessen Derivate ausdrücklich nur 15 Tage. Wer diese Ausnahme übersieht und mit dem üblichen 30-Tage-Vorrat anreist, führt zu viel mit.


Kurz gesagt:

  • Für die Einreise nach Spanien sind maximal 15 Behandlungstage Cannabis oder Cannabisprodukte erlaubt, während für andere kontrollierte Medikamente drei Monate gelten.
  • Die AEMPS verlangt eine Einreisegenehmigung für Betäubungsmittel und Psychotropika zur persönlichen medizinischen Behandlung, beantragt per E-Mail an estupefacientes_viajeros@aemps.es.
  • Der Antrag muss mindestens zehn Tage vor der Reise eingereicht werden, vollständig und ausschliesslich im PDF-Format. Das AEMPS-Antragsformular steht hier zum Download bereit.
  • Die Genehmigung ist ab Ausstellung drei Monate gültig, die erlaubte Menge bleibt davon unberührt bei 15 Behandlungstagen.
  • Bis die Rechtslage für Reisende aus der Schweiz abschliessend geklärt ist, empfehlen wir zusätzlich die Schengen-Bescheinigung mitzuführen.
  • Bei einem reinen Zwischenstopp in Spanien ohne Einreise verlangt die AEMPS keine Genehmigung.

Warum Spanien für Cannabis eine eigene Regel hat

Die spanische Gesetzgebung erlaubt Reisenden grundsätzlich die Mitnahme ihrer persönlichen Medikation, sofern die Aufbewahrungsbedingungen eingehalten werden. Für Arzneimittel, die der internationalen Betäubungsmittel- und Psychotropika-Kontrolle unterliegen, gilt das aber nur bis zu einer bestimmten Menge. Oberhalb dieser Schwelle verlangt Spanien ein Zertifikat der nationalen Gesundheitsbehörde, das die Ein- oder Ausreise mit dieser Medikation ausdrücklich autorisiert.

Bei der Menge unterscheidet die AEMPS zwei Fälle. Wer nach Spanien einreist, darf Betäubungsmittel und Psychotropika grundsätzlich für drei Monate Behandlung mitführen. Für Cannabis und dessen Derivate nennt die Behörde jedoch eine ausdrückliche Ausnahme: dort sind es 15 Tage. Diese Sonderstellung ist der Punkt, an dem Reiseplanungen typischerweise scheitern, weil sie aus der Schweizer Praxis nicht ableitbar ist.

Wer über diese Frist hinaus in Spanien bleibt, muss das Medikament über die dort etablierten legalen Wege beziehen. Eine Verlängerung der mitgeführten Menge sieht die Regelung nicht vor, auch nicht bei längerer Reisedauer.

Die 15-Tage-Regel richtig berechnen

Massgeblich sind nicht 15 Packungen oder eine Grammzahl, sondern 15 Tage Ihrer verordneten Tagesdosis. Bei 0,5 g pro Tag sind das 7,5 g, bei 1 g pro Tag entsprechend 15 g. Genau deshalb verlangt die AEMPS im ärztlichen Zeugnis die Angabe der Posologie: Die Behörde rechnet die zulässige Menge aus Ihrer dokumentierten Tagesdosis aus.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz, die oft übersehen wird. Tagesdosis im Arztzeugnis, Menge auf dem Rezept und tatsächlich mitgeführte Menge müssen zueinander passen. Weicht die Packungsgrösse aus der Apotheke von der berechneten 15-Tage-Menge ab, ist das bei einer Kontrolle ein erklärungsbedürftiger Widerspruch, selbst wenn eine gültige Genehmigung vorliegt.

Profi-Tipp: Wer länger als 15 Tage in Spanien bleibt, sollte die Frage der Weiterversorgung vor der Abreise mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen, nicht erst vor Ort. Eine Nachsendung durch Privatpersonen ist ausdrücklich nicht zulässig, da Arzneimittelexporte in Spanien nur zugelassenen Herstellern und Vertriebsunternehmen offenstehen.

Der Antrag bei der AEMPS: Schritt für Schritt

Der Antrag läuft vollständig per E-Mail und ohne Portal oder Gebühr.

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein aktuelles Zeugnis mit Diagnose, Therapie und Tagesdosis ausstellen, auf Englisch oder Spanisch.
  2. Füllen Sie das AEMPS-Antragsformular („Solicitud“) vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  3. Scannen Sie alle Unterlagen als PDF, andere Dateiformate werden nicht bearbeitet.
  4. Senden Sie alles in einer E-Mail an estupefacientes_viajeros@aemps.es, zum Beispiel mit dem Betreff „Request for permit – Medical Cannabis – Travel to Spain“.
  5. Planen Sie mindestens zehn Tage Vorlauf bis zum Reisedatum ein.

Download: AEMPS-Antragsformular „Solicitud“ (DOCX, zweisprachig ES/EN)

Das Formular ist in vier Blöcke gegliedert: Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (inklusive Berufsregisternummer, Adresse und Telefon), Angaben zur Patientin oder zum Patienten (inklusive Pass-Nummer, Geburtsdatum und Geburtsort), Reisedaten (Zielland, Zieladresse, Reisedauer, An- und Abreisedatum) sowie das Medikament (Handelsname, Darreichungsform, Posologie, Wirkstoff, Wirkstoffgehalt pro Dosiereinheit, Gesamtmenge und Gesamtzahl der Einheiten). Füllen Sie es am Computer aus, unterschreiben Sie es und wandeln Sie es anschliessend in ein PDF um.

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Die AEMPS weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne die vollständige Dokumentation im PDF-Format kein Zertifikat ausgestellt wird. Die Zehn-Tage-Frist gilt ab Eingang eines vollständigen Antrags, nicht ab dem ersten Kontaktversuch.

Diese fünf Dokumente müssen vollständig vorliegen

Für die Einreise nach Spanien verlangt die AEMPS alle folgenden Unterlagen als PDF:

  • Antragsformular: ausgefüllt und unterschrieben (Formular herunterladen).
  • Ärztliches Zeugnis: aktuell, unterschrieben und gestempelt, mit Name und Adresse sowie Telefonnummer der Ärztin oder des Arztes, der Berufsregisternummer, der Diagnose, der Therapie und der verordneten Tagesdosis.
  • Originalrezept: aktuell und vom Verordner unterschrieben. „Aktuell“ meint dabei ausdrücklich jenes Rezept, mit dem Sie die mitgeführten Packungen in der Apotheke beziehen werden.
  • Ausweiskopie: Kopie des Reisepasses.
  • Reiseunterlagen: personalisierte Tickets für Flug, Zug oder andere Verkehrsmittel.

Die Unterlagen müssen auf Englisch oder Spanisch vorliegen. Ein deutschsprachiges Arztzeugnis, wie es in der Schweiz Standard ist, genügt nicht und ist der häufigste Grund für Rückfragen.

Zwei Details im ärztlichen Zeugnis werden regelmässig vergessen: die Berufsregisternummer der Ärztin oder des Arztes und der Praxisstempel. Beides ist in der spanischen Aufzählung explizit genannt.

Gültigkeit, Fristen und der häufigste Planungsfehler

Die Genehmigung ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Die AEMPS weist deshalb darauf hin, dass sie nicht früher beantragt werden sollte, weil sie sonst vor der Reise verfällt.

Daraus ergibt sich ein enges, aber komfortables Zeitfenster: frühestens drei Monate und spätestens zehn Tage vor Abreise. Wer zu früh beantragt, reist mit einem abgelaufenen Dokument, wer zu spät beantragt, reist ohne.

Wichtig ist die Trennung der beiden Zahlen. Die Gültigkeit von drei Monaten betrifft ausschliesslich das Dokument, nicht die Menge. Eine drei Monate gültige Genehmigung erlaubt weiterhin nur 15 Behandlungstage Cannabis. Diese Verwechslung ist der teuerste Irrtum in der Planung, weil sie erst bei der Zollkontrolle auffällt.

Schengen-Bescheinigung zusätzlich mitführen

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist die Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens das übliche Instrument. Sie wird in der Schweiz von der abgebenden Apotheke oder der selbstdispensierenden Praxis beglaubigt und deckt üblicherweise bis zu 30 Tage persönlichen Bedarf ab.

Ob diese Bescheinigung bei Reisen aus der Schweiz zusätzlich zur spanischen Genehmigung zwingend erforderlich ist, klären wir derzeit mit der AEMPS ab. Bis diese Frage abschliessend beantwortet ist, empfehlen wir die konservative Variante: AEMPS-Genehmigung, Schengen-Bescheinigung, Rezept und Arztzeugnis, und maximal 15 Tage Cannabis.

Eine zusätzlich mitgeführte Bescheinigung schadet bei einer Kontrolle nie, ein fehlendes Dokument dagegen schon. Beachten Sie dabei, dass die Schengen-Bescheinigung Ihre Menge nicht erweitert: Massgeblich bleibt die spanische Obergrenze von 15 Behandlungstagen, auch wenn die Bescheinigung 30 Tage ausweist.

Wie die Schengen-Bescheinigung in der Schweiz korrekt ausgestellt und beglaubigt wird, haben wir in der allgemeinen Checkliste für Reisen mit medizinischem Cannabis ausführlich beschrieben.

Zwischenstopp, Rückreise und was die Genehmigung nicht abdeckt

Bei einem reinen Zwischenstopp in Spanien ohne Einreise verlangt die AEMPS keine Genehmigung. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings bei den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Ziellandes über deren Ein- und Ausreisebestimmungen informieren.

Ebenso wichtig ist die Reichweite des Dokuments: Die spanische Genehmigung autorisiert ausschliesslich die Ein- oder Ausreise nach beziehungsweise aus Spanien. Für jedes weitere Land benötigen Sie die Freigabe der dortigen nationalen Behörde. Eine Reise mit mehreren Stationen erfordert also mehrere Abklärungen.

Für die Ausreise aus Spanien gelten eigene Zahlen. Wer mit Betäubungsmitteln oder Psychotropika aus Spanien ausreist, darf maximal die Menge für 30 Tage mitführen, selbst bei längerer Reise. Für die Rückreise in die Schweiz ist dies in der Praxis selten relevant, weil das Medikament dann ohnehin in der Schweiz bezogen wurde.

Profi-Tipp: Führen Sie die Medikation in der Originalverpackung mit Apothekenetikett im Handgepäck mit und legen Sie alle Dokumente griffbereit dazu. Eine Kontrolle wird deutlich kürzer, wenn Etikett, Rezept und Genehmigung dieselbe Bezeichnung und dieselbe Dosierung ausweisen.

Checkliste für die Reise

  1. Reisedatum festlegen und prüfen, ob mindestens zehn Tage bis zur Abreise bleiben.
  2. Ärztliches Zeugnis auf Englisch oder Spanisch anfordern, mit Diagnose, Therapie, Tagesdosis, Berufsregisternummer und Stempel.
  3. Aktuelles, unterschriebenes Originalrezept bereithalten, mit dem die Medikation bezogen wird.
  4. Menge auf 15 Behandlungstage der verordneten Tagesdosis begrenzen und mit der Packungsgrösse abgleichen.
  5. AEMPS-Formular ausfüllen, unterschreiben und mit Passkopie sowie personalisierten Tickets als PDF an die AEMPS senden.
  6. Schengen-Bescheinigung in der Apotheke oder der selbstdispensierenden Praxis beglaubigen lassen.
  7. Alle Dokumente zusammen mit der Originalverpackung ins Handgepäck legen, zusätzlich digital als Kopie sichern.

Unterstützung bei Dokumentation und Vorbereitung

Evidena stellt in der Schweiz Informationsressourcen bereit, die helfen, die eigene Therapiedokumentation nachvollziehbar und vollständig zu halten. Gerade bei Auslandsreisen entscheidet die Qualität der Unterlagen darüber, wie reibungslos eine Kontrolle verläuft.

Wenn Sie eine Reise nach Spanien planen, melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Behandlungsteam, damit genug Zeit für das Arztzeugnis, das Rezept und die behördliche Genehmigung bleibt. Evidena ersetzt kein Gespräch mit medizinischem Fachpersonal, sondern ergänzt es um strukturierte Informationen zur eigenen Situation. Einen Überblick über das Angebot finden Sie auf der Plattform von Evidena.

Quellen

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt weder eine ärztliche noch eine rechtliche Beratung. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern; verbindliche Auskünfte erteilt ausschliesslich die zuständige Behörde. Sprechen Sie zu Ihrer persönlichen Situation mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Empfehlungen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel medizinisches Cannabis darf ich nach Spanien mitnehmen?

Maximal die Menge für 15 Behandlungstage. Für andere kontrollierte Betäubungsmittel und Psychotropika erlaubt Spanien drei Monate, für Cannabis und dessen Derivate gilt ausdrücklich die kürzere Frist. Massgeblich ist Ihre ärztlich dokumentierte Tagesdosis, nicht die Packungsgrösse.

Brauche ich für Spanien wirklich eine behördliche Genehmigung?

Ja. Wer kontrollierte Betäubungsmittel oder Psychotropika oberhalb der festgelegten Mengenschwelle im Rahmen einer medizinischen Behandlung mitführt, benötigt ein Zertifikat der spanischen Gesundheitsbehörde, das die Einreise mit dieser Medikation autorisiert.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der AEMPS?

Der Antrag muss mindestens zehn Tage vor der Reise gestellt werden, mit vollständigen Angaben und allen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, weshalb ein grösserer Vorlauf sinnvoll ist.

Wie lange ist die AEMPS-Genehmigung gültig?

Drei Monate ab Ausstellungsdatum. Die Behörde rät deshalb davon ab, sie früher zu beantragen. Die erlaubte Menge bleibt davon unberührt bei 15 Behandlungstagen.

Reicht die Schengen-Bescheinigung für Spanien aus?

Die AEMPS verlangt für die Einreise mit Cannabis eine eigene Genehmigung. Ob die Schengen-Bescheinigung bei Reisen aus der Schweiz zusätzlich zwingend ist, klären wir derzeit mit der Behörde ab. Bis dahin empfehlen wir, beide Dokumente mitzuführen.

In welcher Sprache müssen die Unterlagen vorliegen?

Auf Englisch oder Spanisch, und ausschliesslich im PDF-Format. Ein deutschsprachiges Arztzeugnis genügt nicht.

Was gilt bei einem Zwischenstopp in Spanien?

Bei einem reinen Transit ohne Einreise verlangt die AEMPS keine Genehmigung. Sie müssen sich aber bei den Behörden des Herkunfts- und des Ziellandes über deren Bestimmungen informieren.

Kann mir Medikation nach Spanien nachgeschickt werden?

Nein. Arzneimittelexporte sind in Spanien zugelassenen Herstellern und Vertriebsunternehmen vorbehalten, ein Versand durch Privatpersonen ist nicht zulässig. Wer länger als 15 Tage bleibt, muss die Versorgung über die legalen Wege vor Ort klären.

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