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Herstellung von Cannabisextrakten in Schweizer Apotheken

12 Min. Lesezeit

Cannabisextrakte haben sich in der Schweiz zu einer wichtigen Option in der medizinischen Behandlung entwickelt. Apotheken übernehmen eine zentrale Rolle, da sie Arzneimittel nach klar definierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards herstellen und abgeben. Dieser Beitrag erklärt praxisnah, wie die Herstellung funktioniert, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie Patientinnen und Patienten strukturiert zur Therapie gelangen. - Verständnis: Wie entstehen standardisierte Cannabisextrakte in Schweizer Apotheken? - Orientierung: Welche rechtlichen und qualitativen Anforderungen gelten konkret? - Praxisbezug: Wie läuft der Weg von der Verordnung bis zum fertigen Arzneimittel ab?

Einordnung: Medizinische Cannabisextrakte in der Schweiz

In der Schweiz wird Cannabis seit dem 1. August 2022 klar als potentes Arzneimittel im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eingeordnet. Damit hat die medizinische Verwendung von Cannabisextrakten in Apotheken einen deutlichen Schub erhalten. Anders als frei gehandelte Lifestyle-Produkte handelt es sich bei Cannabisextrakten in Apotheken immer um Arzneimittel, die auf Rezept abgegeben werden und deren Herstellung streng überwacht wird. Apotheken bilden das Bindeglied zwischen Ärzteschaft, pharmazeutischen Herstellern und Patientinnen und Patienten. Sie sorgen dafür, dass aus standardisierten, geprüften Rohstoffen individuell dosierte Cannabisarzneimittel entstehen, die sich in eine umfassende medizinische Betreuung einfügen.

Parallel dazu sind digitale Versorgungsmodelle entstanden. Plattformen wie Evidena verbinden ärztliche Betreuung, Therapiebegleitung und Apothekenleistungen in einem durchgängigen System. Die Telemedizin ist dabei ein Zugangskanal, ersetzt aber nicht die rechtlich erforderliche Verordnung und die pharmazeutische Herstellung in der Apotheke. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies: Die Versorgung mit Cannabisextrakten bleibt klar reguliert, wird aber organisatorisch einfacher, transparenter und besser dokumentierbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Cannabisextrakte

Die Herstellung und Abgabe von Cannabisextrakten in der Schweiz erfolgt auf Basis mehrerer Rechtsgrundlagen. Zentral sind das Heilmittelgesetz (HMG), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) mit der Betäubungsmittelverordnung (BetmV) sowie die Vorgaben der Pharmakopöe (Pharmacopoea Helvetica und Europaea). Seit der Revision der gesetzlichen Bestimmungen ist Tetrahydrocannabinol (THC) als nicht verbotener Wirkstoff eingestuft, sofern es im Rahmen einer medizinischen Anwendung und mit ärztlicher Verordnung eingesetzt wird. Damit wurde der Spielraum für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert, gleichzeitig bleiben Herstellung und Abgabe klar reglementiert.

Apotheken, die Cannabisextrakte herstellen oder abgeben, benötigen eine entsprechende Betriebsbewilligung und müssen die Anforderungen an den Umgang mit kontrollierten Substanzen erfüllen. Dazu zählen eine lückenlose Dokumentation, gesicherte Lagerung, klare Zuständigkeiten im Team sowie interne Standardarbeitsanweisungen. Ärztinnen und Ärzte können Cannabisarzneimittel im Rahmen ihrer Therapiefreiheit verschreiben, sind jedoch verpflichtet, Nutzen und Risiken individuell abzuwägen und Patientinnen und Patienten über Alternativen und Unsicherheiten aufzuklären. Die Kostendeckung durch Krankenkassen ist aktuell nicht in allen Indikationen gesichert und bedarf häufig einer vorgängigen Kostengutsprache.

Grafische Darstellung rechtlicher THC-Grenzen und Regelungen in der Schweiz

Von der Verordnung zum Extrakt: Wie Patientinnen und Patienten zu Cannabisarzneimitteln gelangen

Der Weg zu einem medizinischen Cannabisextrakt beginnt stets mit der ärztlichen Beurteilung. In einem Gespräch – vor Ort oder digital – klärt die Ärztin oder der Arzt, ob eine cannabisbasierte Therapie sinnvoll erscheinen kann und ob andere etablierte Optionen bereits ausgeschöpft wurden oder nicht infrage kommen. Dabei werden Vorerkrankungen, Begleitmedikation, mögliche Wechselwirkungen sowie individuelle Therapieziele berücksichtigt. Erst wenn die Indikation nachvollziehbar ist und Patientin oder Patient informiert zugestimmt hat, wird ein Rezept ausgestellt, in der Regel als Magistralrezeptur für die Apotheke.

Ablauf von der ärztlichen Verschreibung bis zum Cannabisrezept in der Schweizer Apotheke

Mit dieser Verordnung kann die Patientin oder der Patient eine spezialisierte Apotheke aufsuchen oder – je nach Angebot – den Versandweg nutzen. Die Apotheke prüft das Rezept, klärt allfällige Unklarheiten mit der Ärztin oder dem Arzt und stellt das Arzneimittel aus vordefinierten Extrakten und Hilfsstoffen her. Parallel dazu erfolgt eine pharmazeutische Beratung zur Anwendung, Dosistitration und zu möglichen Nebenwirkungen. Plattformen wie Evidena unterstützen diesen Ablauf, indem sie ärztliche Verordnung, digitale Rezeptübermittlung und Anbindung an Partner-Apotheken strukturieren und für alle Beteiligten dokumentieren.

Rolle von Evidena in der Versorgung mit Cannabisextrakten

Evidena positioniert sich als digitale Gesundheitsplattform für medizinische Cannabis-Therapie in der Schweiz. Ziel ist eine durchgängige, rechtssichere Versorgung: von der medizinischen Beurteilung und Indikationsstellung über die Verordnung bis zur Herstellung und Abgabe durch Partner-Apotheken. Die Telemedizin ist dabei ein möglicher Zugangskanal, ersetzt aber weder die ärztliche Verantwortung noch die pharmazeutische Kompetenz vor Ort. Stattdessen werden Prozesse digital unterstützt, um Wartezeiten zu verkürzen, Doppelaufwände zu reduzieren und Informationen strukturiert zu dokumentieren. Für Patientinnen und Patienten kann dies den Zugang zur Therapie vereinfachen, ohne die regulatorischen Anforderungen zu umgehen.

Cannabinoide: Inhaltstoffe und therapeutische Bedeutung

Die therapeutische Wirkung von Cannabisextrakten beruht in erster Linie auf Cannabinoiden, also spezifischen Inhaltsstoffen der Pflanze. Bis heute sind über hundert verschiedene Cannabinoide beschrieben, von denen Cannabidiol (CBD) und Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) am besten untersucht sind. THC wirkt vor allem über CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem und kann unter anderem Muskelspastik, bestimmte Schmerzformen oder Übelkeit lindern, ist aber auch für psychotrope Effekte verantwortlich. CBD weist ein anderes Wirkprofil auf, interagiert mit mehreren Rezeptorsystemen und wird unter anderem bei Epilepsien, Angststörungen oder entzündlichen Prozessen untersucht.

Vergleich von THC und CBD Eigenschaften in medizinischen Cannabisextrakten

Neben THC und CBD spielen auch weitere Cannabinoide wie CBG oder CBN sowie Terpene und Flavonoide eine Rolle. In der Apothekenpraxis kommen vor allem standardisierte Extrakte mit definiertem THC- und CBD-Gehalt zum Einsatz. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet aufgrund von Indikation, Vorerkrankungen und bisherigen Erfahrungen, ob ein THC-dominanter, CBD-dominanter oder ausgewogener Extrakt gewählt wird. Apotheken setzen dabei auf Rohstoffe, die in Pharma- und GMP-Qualität vorliegen, um eine reproduzierbare Zusammensetzung sicherzustellen. So wird die Basis geschaffen, um Dosis und Wirkung im Verlauf gezielt beurteilen und anpassen zu können.

Herstellungsmethoden: Vom Pflanzenmaterial zum standardisierten Extrakt

Extraktionsverfahren in der Praxis

Zur Herstellung von Cannabisextrakten für die medizinische Anwendung werden etablierte, gut validierbare Verfahren eingesetzt. In der Schweiz dominieren zwei Methoden: die Ethanol-Extraktion und die überkritische CO₂-Extraktion. Bei der Ethanol-Extraktion werden die Wirkstoffe aus dem fein zerkleinerten Pflanzenmaterial mit Ethanol gelöst. Anschliessend wird das Lösungsmittel unter kontrollierten Bedingungen entfernt, gereinigt und der Extrakt standardisiert. Die CO₂-Extraktion nutzt überkritisches Kohlendioxid unter hohem Druck und definierter Temperatur, um Cannabinoide und weitere lipophile Inhaltsstoffe selektiv aus der Pflanze zu lösen. Beide Verfahren ermöglichen eine gute Kontrolle über Zusammensetzung und Reinheit des Endprodukts.

Die eigentliche Extraktion erfolgt in der Regel nicht direkt in der Apotheke, sondern bei spezialisierten Herstellern, die über die erforderliche technische Infrastruktur und GMP-Zertifizierungen verfügen. Apotheken beziehen standardisierte Bulk-Extrakte oder Rohstoffe wie reines THC oder CBD in pharmazeutischer Qualität und verarbeiten diese weiter zu patientenindividuellen Zubereitungen. Die Auswahl des Extrakts – beispielsweise THC-reich, CBD-reich oder ausgeglichen – basiert auf der ärztlichen Verordnung. Durch die klare Trennung zwischen industrieller Extraktion und pharmazeutischer Rezepturherstellung lassen sich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards effizient umsetzen.

Darreichungsformen und Formulierung

In Schweizer Apotheken werden Cannabisextrakte überwiegend als ölige Tropfen zur oralen oder sublingualen Anwendung hergestellt. Der Extrakt wird dazu in ein geeigneter Träger wie mittelkettige Triglyceride (MCT-Öl) eingearbeitet und auf die verordnete Konzentration eingestellt, beispielsweise 2,5 mg THC und 2,5 mg CBD pro Tropfen. Daneben existieren weitere Darreichungsformen wie Kapseln, orale Lösungen oder – in speziellen Situationen – Zubereitungen zur Inhalation mittels Vaporizer. Die Wahl der Form hängt von der Indikation, individuellen Vorlieben, Schluckfähigkeit und Begleiterkrankungen ab.

Übersicht medizinischer Anwendungsformen von Cannabisextrakten

Die Formulierung in der Apotheke folgt klaren pharmazeutischen Prinzipien: Definition der Zieldosis, Berechnung der Konzentration, Auswahl geeigneter Hilfsstoffe, Herstellung unter hygienischen Bedingungen, Homogenisierung sowie Kennzeichnung mit exakten Angaben zu Wirkstoffgehalt, Chargen und Haltbarkeit. Vor der Abgabe erhalten Patientinnen und Patienten eine genaue Anleitung, wie viele Tropfen oder Kapseln zu welchem Zeitpunkt einzunehmen sind und wie eine langsame Dosissteigerung («start low, go slow») umgesetzt werden kann. So werden Wirkung und Verträglichkeit möglichst sorgfältig austariert.

Qualitätssicherung und analytische Kontrolle

Die Qualitätssicherung ist ein zentraler Baustein bei der Herstellung von Cannabisextrakten in Schweizer Apotheken. Bereits die Ausgangsstoffe müssen definierte Spezifikationen erfüllen: Identität, Reinheit und Gehalt der Cannabinoide werden mittels validierter analytischer Methoden wie HPLC oder GC überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Kontrolle auf mögliche Verunreinigungen, darunter Pestizide, Schwermetalle, Mykotoxine und mikrobiologische Belastungen. Viele Apotheken arbeiten mit Herstellern zusammen, die nach GMP-Standards produzieren und für jede Charge Analysezertifikate bereitstellen. Diese Dokumente werden in der Apotheke geprüft und archiviert, bevor ein Rohstoff überhaupt verarbeitet wird.

Standardisierung von Gehalt und Spektrum

Neben der reinen Wirkstoffmenge spielt das sogenannte Cannabinoid-Spektrum eine Rolle. Je nach Extrakttyp kann der Anteil an THC, CBD und weiteren Cannabinoiden variieren. Für die medizinische Anwendung ist eine möglichst konstante Zusammensetzung wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte Dosis-Wirkungs-Zusammenhänge zuverlässig beurteilen können. Aus diesem Grund werden Extrakte mit definierten Gehaltsangaben gewählt, beispielsweise THC 10 mg/ml und CBD 10 mg/ml. Apotheken dokumentieren genau, welcher Extrakttyp für welche Magistralrezeptur verwendet wurde und können so auch bei Folgeverordnungen Kontinuität gewährleisten.

Darstellung verschiedener Cannabinoid-Spektren in medizinischen Extrakten

Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden zudem interne Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Dazu gehören Kontrollrechnungen zur Konzentrationsberechnung, visuelle Prüfungen der fertigen Zubereitung (Aussehen, Homogenität, Partikel) sowie die Überprüfung der Etikettierung. Einige Apotheken führen zusätzliche Stichprobenanalysen durch oder lassen ausgewählte Chargen extern prüfen, um die Übereinstimmung mit der Spezifikation zu verifizieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten über den gesamten Therapieverlauf hinweg ein Produkt mit vergleichbarer Zusammensetzung und Qualität erhalten.

Anforderungen an Fachpersonal in der Apotheke

Die Herstellung und Abgabe von Cannabisextrakten setzt fundiertes pharmazeutisches Fachwissen voraus. Apothekerinnen und Apotheker müssen die Pharmakologie der Cannabinoide verstehen, insbesondere das endogene Cannabinoidsystem, Rezeptorverteilung, Metabolismus und mögliche Interaktionen mit anderen Arzneimitteln. Darüber hinaus sind Kenntnisse zur praktischen Herstellung von Magistralrezepturen, zur Stabilität von Cannabinoiden und zur richtigen Lagerung erforderlich. Fort- und Weiterbildungen, wie sie etwa in Schweizer Fachjournalen und durch Fachgesellschaften (z. B. Gesellschaft für Cannabis in der Medizin) angeboten werden, tragen dazu bei, das Wissen aktuell zu halten.

Wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist auch die patientenorientierte Beratung. Apothekenpersonal erklärt Anwendungswege, den sinnvollen Umgang mit Erwartungen, typische Nebenwirkungen (z. B. Müdigkeit, Mundtrockenheit, Schwindel) und legt grossen Wert auf eine realistische Einschätzung möglicher Effekte. Im Austausch mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt können Rückmeldungen aus der Praxis genutzt werden, um Dosis, Präparat oder Einnahmezeitpunkte anzupassen. So entsteht ein kontinuierlicher Therapieprozess, in dem pharmazeutische und medizinische Expertise eng zusammenwirken. Digitale Plattformen wie Evidena erleichtern diesen Austausch, indem sie strukturierte Informationen und Verlaufsdaten bereitstellen.

Dosierung, Titration und Therapieüberwachung

Ein zentrales Element der medizinischen Cannabis-Therapie ist die vorsichtige Dosisfindung. Üblicherweise wird mit einer niedrigen Anfangsdosis begonnen, die in langsamen Schritten gesteigert wird, bis ein individuell ausgewogenes Verhältnis von Wirkung und Nebenwirkungen erreicht ist. Dieses Prinzip wird häufig mit «start low, go slow» beschrieben. Die konkrete Dosis hängt von mehreren Faktoren ab: Indikation, Körpergewicht, Begleitmedikation, Vorerkrankungen und Empfindlichkeit gegenüber Cannabinoiden. Apotheken unterstützen die Umsetzung der ärztlichen Dosierungsstrategie, indem sie klare Dosierschemata auf dem Etikett oder in separaten Informationsblättern festhalten.

Schema zur Dosierung und Titration von Cannabisextrakten in der medizinischen Anwendung

Die Therapieüberwachung erfolgt in regelmässigen Abständen, sowohl ärztlich als auch pharmazeutisch. Dabei werden Wirkung auf Symptome, allfällige Nebenwirkungen, Veränderungen im Alltag sowie Laborwerte, falls relevant, beurteilt. Anpassungen können etwa eine Reduktion der THC-Dosis, eine stärkere Gewichtung von CBD oder den Wechsel der Darreichungsform umfassen. Eine digitale Patientenplattform, wie sie Evidena anbietet, kann hier unterstützen, indem Verlaufsangaben, Fragebögen zur Symptomstärke und Notizen zu Nebenwirkungen strukturiert erfasst werden. So entsteht ein nachvollziehbarer Therapieverlauf, der eine feinere Abstimmung der Behandlung ermöglicht.

Typische Indikationen und Grenzen der Therapie

Cannabisextrakte werden in der Schweiz vor allem bei bestimmten chronischen Erkrankungen eingesetzt, bei denen konventionelle Therapien unzureichend wirken oder nicht vertragen werden. Dazu gehören unter anderem neuropathische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, einige Formen der Epilepsie, Appetitlosigkeit und Übelkeit unter Chemotherapie sowie ausgewählte palliative Situationen. Die Evidenzlage variiert je nach Indikation, und nicht in allen Bereichen sind robuste, grosse Studien verfügbar. Aus diesem Grund wird jede Therapieentscheidung individuell getroffen und soll immer in eine umfassende Behandlungsstrategie eingebettet sein.

Übersicht häufiger medizinischer Indikationen für Cannabisextrakte

Gleichzeitig gibt es klare Grenzen: Cannabisextrakte sind nicht für jede Person und nicht für jede Erkrankung geeignet. Bei bestimmten psychischen Vorerkrankungen, kardialen Risiken oder in der Schwangerschaft wird sehr zurückhaltend oder gar nicht eingesetzt. Auch im jugendlichen Alter ist besondere Vorsicht geboten. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, diese Aspekte im Aufklärungsgespräch transparent anzusprechen. Apotheken tragen dazu bei, indem sie auf Kontraindikationen hinweisen und bei Verdacht auf problematischen Konsumverlauf die Rücksprache mit der behandelnden Person empfehlen. So wird der Einsatz von Cannabisextrakten auf Situationen fokussiert, in denen ein potenzieller Nutzen den erwartbaren Risiken gegenüberstehen kann.

Technologie, Dokumentation und digitale Prozesse

Die Herstellung von Cannabisextrakten in der Apotheke wird zunehmend durch Technologie unterstützt. Rezeptur-Software hilft bei der Berechnung von Konzentrationen, der Erfassung von Chargen und der Erstellung standardisierter Etiketten. Digitale Waagen und Rührsysteme steigern die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit. Gleichzeitig wird die Dokumentation durch elektronische Systeme vereinfacht: Jede Herstellung kann mit Rohstoffchargen, Datum, verantwortlichen Personen und Freigabe dokumentiert werden. Dies ist nicht nur regulatorisch gefordert, sondern bildet auch die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit.

Plattformen wie Evidena ergänzen diese innerbetriebliche Dokumentation um eine übergreifende Sicht auf den Therapieverlauf. Ärztinnen und Ärzte können Verordnungen digital übermitteln, Apotheken erhalten strukturierte Informationen und Patientinnen und Patienten sehen in einer geschützten Umgebung ihre aktuellen Rezepte, Termine und Hinweise zur Einnahme. Durch solche vernetzten Systeme lässt sich die Versorgung mit Cannabisextrakten effizienter und transparenter gestalten, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit vernachlässigt werden. Daten werden dabei stets zweckgebunden verwendet und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Herstellung von Cannabisextrakten in Schweizer Apotheken ist ein komplexer, aber klar strukturierter Prozess. Er beginnt mit der ärztlichen Indikationsstellung, führt über die Auswahl und Standardisierung von pharmazeutischen Rohstoffen hin zur patientenindividuellen Magistralrezeptur. Strenge rechtliche Vorgaben, Qualitätskontrollen und ein hohes Mass an Fachkompetenz sichern die Grundlage für einen verantwortungsvollen Einsatz. Apothekenteams und Ärztinnen und Ärzte arbeiten eng zusammen, um Wirkung und Verträglichkeit fortlaufend zu beurteilen und die Therapie gegebenenfalls anzupassen.

Mit der weiteren Entwicklung der Evidenzlage, neuen Extrakttypen und verbesserten Darreichungsformen ist zu erwarten, dass Cannabisarzneimittel ihren Platz im therapeutischen Spektrum weiter differenzieren. Digitale Plattformen wie Evidena tragen dazu bei, den Zugang zu dieser Therapieform strukturierter, transparenter und für alle Beteiligten nachvollziehbarer zu organisieren. Entscheidend bleibt, dass Cannabis als medizinische Behandlung verstanden wird – eingebettet in ein umfassendes Versorgungskonzept, das medizinische, pharmazeutische und persönliche Aspekte gleichermassen berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu Cannabisextrakten in Schweizer Apotheken

Benötige ich für Cannabisextrakte aus der Apotheke immer ein Rezept?

Ja. Medizinische Cannabisextrakte, die zur innerlichen Anwendung bestimmt sind, sind in der Schweiz rezeptpflichtige Arzneimittel. Eine Ärztin oder ein Arzt muss nach individueller Beurteilung eine Verordnung ausstellen, meist in Form einer Magistralrezeptur. Produkte aus dem freien Markt ohne Rezept unterscheiden sich in Qualität, Standardisierung und Zulassung deutlich von apothekenpflichtigen Cannabisarzneimitteln und sind nicht mit diesen gleichzusetzen.

Werden die Kosten für medizinische Cannabisextrakte von der Krankenkasse übernommen?

Eine Kostenübernahme ist in der Schweiz nicht generell garantiert. In einigen Fällen können Grund- oder Zusatzversicherungskosten nach individueller Prüfung übernommen werden, meist auf Basis einer vorgängigen Kostengutsprache, die durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beantragt wird. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt von Indikation, bisheriger Therapie, Versicherungsmodell und internen Richtlinien der Kasse ab.

Wie lange dauert es, bis meine Cannabisrezeptur in der Apotheke verfügbar ist?

Die Dauer hängt unter anderem von der Auslastung der Apotheke, der Verfügbarkeit der benötigten Rohstoffe und der Komplexität der Magistralrezeptur ab. In vielen spezialisierten Apotheken können Standardrezepturen innerhalb von ein bis wenigen Arbeitstagen hergestellt werden. Bei Versandlösungen kommen zusätzlich Postlaufzeiten hinzu. Plattformen wie Evidena können den Ablauf strukturieren, indem Rezepte vorab digital übermittelt und Produktionsschritte besser geplant werden.

Worin unterscheiden sich apothekenpflichtige Cannabisextrakte von frei verkäuflichen CBD-Produkten?

Apothekenpflichtige Cannabisextrakte werden aus Rohstoffen in Pharma- oder GMP-Qualität hergestellt, enthalten definierte Mengen an Cannabinoiden (einschliesslich THC) und unterliegen einer strengen Qualitäts- und Dokumentationspflicht. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind in der Regel keine zugelassenen Arzneimittel, können andere Qualitäts- und Deklarationsstandards haben und sind nicht für die gleiche medizinische Anwendung konzipiert. Aus medizinischer Sicht sollte eine Therapie mit Cannabinoiden immer ärztlich begleitet und pharmazeutisch standardisiert erfolgen.

Kann ich meine Therapie mit Cannabisextrakten selbstständig anpassen oder unterbrechen?

Änderungen von Dosis, Einnahmezeitpunkt oder Absetzen sollten immer mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden. Gerade bei THC-haltigen Präparaten kann eine plötzliche Dosisänderung Auswirkungen auf Symptome, Nebenwirkungen und Alltagstauglichkeit haben. Apotheken können Hinweise geben, ersetzen aber nicht die medizinische Entscheidungsverantwortung. Digitale Tagebücher oder Plattformen erleichtern es, Veränderungen im Verlauf zu dokumentieren und im nächsten Gespräch gemeinsam zu bewerten.

Ist die Teilnahme an einer digitalen Plattform wie Evidena zwingend, um Cannabisextrakte zu erhalten?

Nein. Cannabisextrakte können unabhängig von einer digitalen Plattform verschrieben und in der Apotheke hergestellt werden. Plattformen wie Evidena verstehen sich als ergänzende Infrastruktur, die Abläufe zwischen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Patientinnen und Patienten übersichtlicher gestaltet. Patientinnen und Patienten können aber auch klassische Versorgungswege nutzen, je nachdem, welche Form der Betreuung die behandelnde Fachperson anbietet und was individuell bevorzugt wird.

Darf ich mit medizinischen Cannabisextrakten Auto fahren?

THC-haltige Cannabisextrakte können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. In der Schweiz gelten für THC im Strassenverkehr klare Grenzwerte. Auch wenn ein Präparat ärztlich verordnet wurde, bleibt die Verantwortung für die eigene Fahrtüchtigkeit bei der fahrenden Person. Im Zweifel ist es sinnvoll, auf das Führen von Fahrzeugen zu verzichten, insbesondere zu Beginn der Therapie oder bei Dosiserhöhungen. Besprechen Sie diese Frage unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen Sie sich in der Apotheke ergänzend beraten.

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