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Medizinisches Cannabis in der Schweiz: Gesetz, Therapie, digitaler Zugang

10 Min. Lesezeit

Medizinisches Cannabis ist in der Schweiz seit 2022 gesetzlich klar geregelt – gleichzeitig ist der Zugang für viele Patientinnen und Patienten noch komplex. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, die therapeutischen Einsatzgebiete und wie eine integrierte, digitale Versorgung wie bei Evidena Care konkret funktioniert. - Verstehen, wann und wie Cannabisarzneimittel in der Schweiz eingesetzt werden dürfen - Nachvollziehen, wie Rezept, Kostenübernahme und Datenerhebung praktisch ablaufen - Erkennen, welche Rolle digitale Plattformen für eine sichere, strukturierte Cannabis-Therapie spielen

Einleitung: Medizinisches Cannabis in der Schweiz verstehen

Seit der Aufhebung des Verbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken per 1. August 2022 hat sich die Situation für Patientinnen, Patienten und Behandelnde in der Schweiz grundlegend verändert. Cannabisarzneimittel sind weiterhin streng kontrollierte Betäubungsmittel, können aber ohne Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verschrieben werden. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber eine systematische Datenerhebung, um Wirksamkeit, Sicherheit und Verschreibungspraxis besser zu verstehen. Für Betroffene bedeutet dies neue Therapieoptionen, aber auch viele Fragen: Wer darf verschreiben? Welche Präparate sind möglich? Wie läuft die Kostenübernahme? Und wie können digitale Lösungen helfen, den Prozess transparent und sicher zu gestalten?

Evidena Care positioniert sich als neutrale, evidenzbasierte Informations- und Versorgungsplattform, die medizinische Beratung, Cannabis-Therapie und Apothekenservices digital verbindet. Telemedizin ist dabei ein Zugangskanal, aber nicht der alleinige Fokus: Entscheidend ist die strukturierte, ärztlich begleitete Therapie, eingebettet in das Schweizer Gesundheits- und Vergütungssystem.

Übersicht medizinische Indikationen für Cannabisarzneimittel

Rechtlicher Rahmen: Was hat sich seit 1. August 2022 geändert?

Die zentrale Änderung betrifft das Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Das explizite Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde aufgehoben. Cannabis für medizinische Zwecke wird heute behandelt wie andere kontrollierte, beschränkt verkehrsfähige Betäubungsmittel, etwa Morphin oder Oxycodon.

Rechtlich bedeutet dies: Die medizinische Verwendung von Cannabis ist erlaubt, aber strikt reguliert. Cannabis für nicht-medizinische Zwecke bleibt ausserhalb bewilligter Pilotversuche weiterhin verboten. Für Patientinnen und Patienten ist wichtig zu wissen, dass eine Cannabis-Therapie immer ärztlich verordnet, dokumentiert und über anerkannte Versorgungswege (Apotheken) abgegeben werden muss.

Zentrale Elemente der Gesetzesänderung

  • Aufhebung des Verbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz
  • Verschreibung von Cannabisarzneimitteln auf Betäubungsmittelrezept ohne Ausnahmebewilligung des BAG
  • Unterstellung von Anbau, Verarbeitung, Herstellung und Handel unter das Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic
  • Verpflichtende Datenerhebung zu Verschreibung und Therapieverlauf bis mindestens 2029
  • Unverändertes Verbot von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke (ausser in Pilotversuchen)

Diese Punkte definieren den neuen Rahmen der Cannabistherapie in der Schweiz. Ärztinnen und Ärzte übernehmen mehr Verantwortung, erhalten aber gleichzeitig mehr Handlungsspielraum, insbesondere für schwer erkrankte oder austherapierte Personen. Swissmedic sorgt für die Kontrolle der gesamten Lieferkette, vom Anbau über die Herstellung bis zur Abgabe. Die verpflichtende Datenerhebung dient als Grundlage für die Evaluation der Gesetzesrevision und soll mittelfristig zu belastbareren Erkenntnissen über Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Wirtschaftlichkeit führen. Für Patientinnen und Patienten heisst dies: Mehr Zugänglichkeit, aber weiterhin kein freier Markt, sondern eine klar eingehegte medizinische Nutzung.

Welche Cannabisarzneimittel sind in der Schweiz zugelassen?

In der Schweiz ist die Situation bei Cannabisarzneimitteln differenziert. Es gibt einerseits zugelassene Fertigarzneimittel mit klar definierten Indikationen und Dosierungen. Andererseits kommen zulassungsbefreite, individuell hergestellte Magistralpräparate zum Einsatz. Für beide Gruppen gelten hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Dokumentation.

Medizinische Darreichungsformen von Cannabisarzneimitteln

Zugelassene Fertigarzneimittel

  • Sativex® (oromukosales Spray) zur Zusatztherapie von mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose
  • Epidyolex® (CBD-haltiges Präparat, THC < 1 %) für bestimmte Epilepsieformen, nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt

Zugelassene Fertigarzneimittel wie Sativex® wurden von Swissmedic geprüft und verfügen über eine definierte Indikation, Dosierung und ein reguläres Zulassungsdossier. Sie waren zum Teil bereits vor der Gesetzesänderung legal einsetzbar. Für die Verschreibung gemäss zugelassener Indikation (on-label) besteht keine Meldepflicht im MeCanna-System; die Meldung ist fakultativ. CBD-dominante Präparate mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und fallen damit in einen anderen regulatorischen Rahmen. Dennoch sind auch hier die heilmittelrechtlichen Anforderungen an Qualität und Sicherheit zu beachten.

Zulassungsbefreite Magistralpräparate

  • Dronabinol (Δ9-THC) in öligen Lösungen oder Kapseln
  • Cannabisöle und Cannabistinkturen mit definiertem THC- und CBD-Gehalt
  • Standardisierte Cannabisblüten (Cannabis flos), sofern von der kantonalen Aufsicht zugelassen

Magistralpräparate werden auf ärztliches Rezept hin für eine konkrete Person in einer Apotheke hergestellt. Sie sind zulassungsbefreit, müssen aber nach guter Herstellungspraxis (GMP) produziert werden und die Vorgaben der Pharmacopoea Helvetica, insbesondere die Monographie zu Cannabisblüten, erfüllen. Für Ärztinnen und Ärzte bieten sie therapeutische Flexibilität, insbesondere bei austherapierten Patientinnen und Patienten, erfordern jedoch eine sorgfältige Indikationsstellung, Aufklärung und Dokumentation. Jede Verschreibung eines THC-haltigen Magistralpräparats (ab 1 % THC) ist grundsätzlich meldepflichtig.

Indikationen und Wirksamkeit: Wann kommt medizinisches Cannabis zum Einsatz?

Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln ist je nach Indikation unterschiedlich stark. Der Gesetzgeber und Fachgesellschaften betonen, dass Cannabisarzneimittel in der Regel nicht Therapie erster Wahl sind, sondern dann geprüft werden, wenn etablierte Behandlungen unzureichend wirksam sind oder nicht vertragen werden.

Gegenüberstellung THC und CBD in der medizinischen Anwendung

Häufige Indikationen

  • Chronische Schmerzzustände, insbesondere neuropathische Schmerzen oder tumorbedingte Schmerzen
  • Spastik und Krämpfe im Rahmen von Multipler Sklerose oder anderen neurologischen Erkrankungen
  • Übelkeit und Appetitverlust bei Chemotherapie

In diesen Bereichen liegen gemäss Berichten des BAG und systematischen Übersichtsarbeiten die meisten klinischen Daten vor. Die Wirksamkeit wird oft als moderat beschrieben, teilweise verbunden mit relevanten Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder kognitiven Beeinträchtigungen. Für weitere potenzielle Einsatzgebiete – etwa bestimmte Epilepsieformen, Angststörungen oder Schlafstörungen – existieren wachsende, aber teils noch begrenzte Evidenzen. Fachgesellschaften wie die Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin (SGCM-SSCM) haben deshalb indikationsspezifische Empfehlungen formuliert, in denen Dosierung, Auswahl der Präparate und Monitoring strukturiert beschrieben werden. Eine individuelle ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung bleibt in jedem Fall zentral.

THC, CBD und Cannabinoid-Spektrum

  • THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) wirkt psychoaktiv und ist für viele therapeutische und unerwünschte Effekte verantwortlich
  • CBD (Cannabidiol) wirkt nicht berauschend und kann bestimmte Nebenwirkungen von THC modulieren
  • Das Verhältnis von THC zu CBD sowie weitere Cannabinoide und Terpene prägen das klinische Wirkprofil

Das sogenannte Cannabinoid-Spektrum ist für die Therapieplanung entscheidend. Präparate mit hohem THC-Anteil können unter anderem analgetisch und muskelrelaxierend wirken, bergen aber auch ein höheres Risiko für psychische Nebenwirkungen. CBD-reiche oder balancierte Präparate können sich günstiger auf Verträglichkeit und Alltagsfunktion auswirken, haben dafür möglicherweise eine andere oder geringere Symptomkontrolle. In der ärztlichen Praxis werden Dosierung und Wirkstoffprofil langsam „eingetitrirt“, also schrittweise angepasst. Digitale Plattformen können helfen, Dosierungen, Symptomverlauf und Nebenwirkungen strukturiert zu dokumentieren und gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten auszuwerten.

Grafik zu Cannabinoid-Spektrum und Wirkprofil

Verschreibung, Meldesystem und Rolle der Ärztinnen und Ärzte

Mit der Gesetzesänderung wurde die Verantwortung für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln stärker zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verlagert. Sie können jetzt direkt auf Betäubungsmittelrezept verordnen, sind aber auch in die Pflicht genommen, die gesetzlichen Auflagen – insbesondere die Datenerhebung – einzuhalten.

Wer darf verschreiben?

  • Verschreibung ausschliesslich durch Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung
  • Verordnung auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept-Formular
  • Verantwortung für Indikationsstellung, Aufklärung, Dosierung und Verlaufskontrolle

Die ärztliche Verschreibungspraxis orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen der Sorgfaltspflicht. Dazu gehören eine gründliche Anamnese, die Abklärung bisheriger Therapieversuche, das Erheben von Kontraindikationen (z. B. schwere Psychosen, instabile Herz-Kreislauf-Erkrankungen) und eine realistische Besprechung des zu erwartenden Nutzens und der möglichen Risiken. Die SGCM-SSCM stellt hierzu Behandlungsempfehlungen zur Verfügung. Plattformen wie Evidena Care unterstützen Ärztinnen und Ärzte mit strukturierten Formularen, automatisierten Prüfungen (z. B. Interaktionshinweise) und einer lückenlosen Dokumentation des elektronischen Behandlungsdossiers.

Das MeCanna-Meldesystem

  • Obligatorische Meldung aller THC-haltigen Cannabisarzneimittel-Verschreibungen (ab 1 % THC)
  • Ausnahme: zugelassene Fertigpräparate bei on-label-Anwendung (z. B. Sativex®)
  • Datenerhebung zum Beginn der Therapie, nach einem Jahr, nach zwei Jahren oder bei Therapieabbruch

Im Meldesystem werden soziodemografische Basisdaten, Angaben zur Ärztin/zum Arzt, Indikationen, Präparate, Dosierungen, Begleitmedikation sowie beobachtete Wirkungen und Nebenwirkungen erfasst. Die Daten sind codiert, der Datenschutz ist gewährleistet. Sie dienen sowohl der Evaluation der Gesetzesänderung als auch der klinischen Praxis: Behandelnde Personen können aggregierte Daten als Orientierungshilfe nutzen, etwa typische Anfangsdosierungen oder häufige Nebenwirkungen in bestimmten Patientengruppen. Digitale Versorgungsplattformen können die Datenerfassung in den Behandlungsablauf integrieren, sodass die MeCanna-Meldungen weitgehend aus vorhandenen Verlaufsdaten generiert werden und der administrative Aufwand sinkt.

Schema zur Dosierung und Titration von Cannabisarzneimitteln

Kosten, Vergütung und finanzielle Planung

Ein wichtiger praktischer Aspekt der Cannabistherapie ist die Finanzierung. Cannabisarzneimittel verursachen je nach Präparat, Dosierung und Therapiedauer relevante monatliche Kosten. Nach aktuellem Stand werden diese von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur in Ausnahmefällen übernommen.

Aktuelle Vergütungssituation

  • Keine generelle Aufnahme von Cannabisarzneimitteln in den Leistungskatalog der OKP
  • Einzelfallvergütung nach Art. 71a ff. KVV in seltenen, klar definierten Situationen möglich
  • Durchschnittliche Therapiekosten zwischen ca. 300 und 500 CHF pro Monat
  • Mögliche Beteiligung von Zusatzversicherungen je nach Police

Für eine Einzelfallvergütung muss eine Reihe von Kriterien erfüllt sein, etwa das Fehlen wirksamer Alternativen bei schwerer, potenziell lebensbedrohlicher oder chronisch stark beeinträchtigender Erkrankung und ein erwartbar grosser therapeutischer Nutzen. Zudem braucht es die Kostengutsprache der Krankenkasse. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Patientinnen und Patienten die Behandlung vorerst selbst finanzieren müssen. Eine transparente Kostenaufklärung und – wo sinnvoll – strukturierte Unterstützung bei Kostengutsprachegesuchen sind deshalb zentrale Bestandteile einer verantwortungsvollen Versorgung. Digitale Plattformen können Vorlagen, strukturierte Arztberichte und standardisierte Begründungen bereitstellen, um Ärztinnen, Ärzte und Patientinnen, Patienten im Dialog mit den Versicherern zu unterstützen.

Grafik zur rechtlichen THC-Grenze und Regulierung

Rolle von Swissmedic und Cannabis Agency: Sicherheit entlang der Lieferkette

Damit Cannabisarzneimittel sicher und in gleichbleibender Qualität zur Verfügung stehen, braucht es eine engmaschige Regulierung der gesamten Lieferkette. Diese Aufgabe liegt im Wesentlichen bei Swissmedic, der Schweizer Heilmittelbehörde, und der in ihr angesiedelten Cannabis Agency.

Aufgaben von Swissmedic und Cannabis Agency

  • Bewilligung und Kontrolle des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken
  • Überwachung von Herstellung, Verarbeitung und Handel von Cannabisarzneimitteln
  • Sicherstellung von Diebstahlschutz, Verhinderung von Abzweigung und Überproduktion
  • Koordination mit Kantonsapothekerinnen und Kantonsapothekern bei Inspektionen

Für jeden Anbaubetrieb und jeden einzelnen Anbauzyklus sind spezifische Bewilligungen erforderlich. Die Anforderungen betreffen unter anderem Sicherheitskonzepte, Dokumentationssysteme und die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Ware. Die kantonalen Behörden führen Inspektionen durch, Swissmedic erteilt und überwacht die Bewilligungen. Damit wird sichergestellt, dass nur kontrolliertes Material in die medizinische Versorgung gelangt. Für Patientinnen und Patienten macht sich diese strenge Regulierung unter anderem in standardisierten Wirkstoffgehalten, reproduzierbaren Effekten und einem hohen Qualitätsniveau bemerkbar. Digitale Lösungen im Bereich Warenfluss und Chargenverfolgung tragen dazu bei, dass auch in komplexen Lieferketten Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewahrt bleiben.

Digitale Versorgung: Wie Evidena Care die Cannabis-Therapie strukturiert

Die rechtliche Öffnung für medizinisches Cannabis allein löst viele praktische Herausforderungen noch nicht. Indikationsstellung, Aufklärung, Dosisfindung, Dokumentation, MeCanna-Meldungen, Rezeptabwicklung und Austausch mit Apotheken und Versicherern erfordern koordinierte Prozesse. Hier setzen integrierte, digitale Versorgungsmodelle an.

Evidena Care versteht sich nicht als reiner Telemedizin-Anbieter, sondern als Plattform, die ärztliche Betreuung, Cannabis-Therapie, digitalen Rezept- und Apothekenservice sowie eine Patientenplattform miteinander verbindet. Ziel ist eine rechtssichere, medizinisch seriöse und für Patientinnen und Patienten möglichst gut nachvollziehbare Versorgung – von der ersten Abklärung bis zur langfristigen Nachsorge.

Bausteine der integrierten Versorgung

  • Ärztliche Betreuung online und – je nach Anbieter – auch vor Ort mit klaren Indikationspfaden
  • Digitale Erfassung von Anamnese, Vorbehandlungen und Kontraindikationen
  • Strukturierte Dokumentation von Dosierung, Wirkung und Nebenwirkungen
  • Nahtlose Anbindung von Apotheken für Rezeptübermittlung und Herstellung
  • Unterstützung bei MeCanna-Meldungen und bei Anträgen an Krankenkassen

Für Patientinnen und Patienten kann eine solche Plattform die Komplexität des Systems reduzieren: Anstelle verschiedener, unkoordinierter Kontakte (Arztpraxis, Apotheke, Versicherung, Informationssuche im Internet) entsteht eine zentrale Anlaufstelle mit medizinischem Fokus. Für Ärztinnen und Ärzte bietet die Digitalisierung die Chance, Qualität und Effizienz zu steigern – etwa durch standardisierte Prozesse, Erinnerungen an Verlaufskontrollen oder integrierte Entscheidungshilfen. Entscheidend bleibt jedoch, dass sämtliche Schritte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und medizinisch verantwortet sind.

Ablauf von der ärztlichen Beurteilung bis zum Cannabisrezept

Patientenerlebnis: Ablauf einer Cannabis-Therapie aus Sicht der Betroffenen

Für viele Patientinnen und Patienten ist der erste Kontakt mit dem Thema medizinisches Cannabis mit Unsicherheit verbunden. Studienlage, rechtliche Vorgaben und Kostensituation sind komplex. Ein klar strukturierter Behandlungsweg hilft, informierte Entscheidungen zu treffen.

Typischer Versorgungsablauf

  • Erste medizinische Abklärung (online oder vor Ort) mit Prüfung der Indikation und bisheriger Therapien
  • Besprechung von Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten
  • Auswahl der geeigneten Darreichungsform und des Cannabinoid-Profils
  • Schrittweise Dosisanpassung mit engmaschiger Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen
  • Regelmässige Verlaufskontrollen und Anpassung der Therapie oder Beendigung

Transparenz über die nächsten Schritte, gute Erreichbarkeit des Behandlungsteams und verständlich aufbereitete Informationen sind wichtige Elemente einer positiven Patientenerfahrung. Eine digitale Patientenplattform kann hier unterstützen, indem sie Termine, Rezepte, Verlaufsprotokolle und Informationsmaterial zentral zur Verfügung stellt. So behalten Patientinnen und Patienten die Übersicht und können sich aktiv an ihrer Therapie beteiligen, etwa durch das Führen eines digitalen Symptomtagebuchs oder das Melden von Nebenwirkungen zwischen den Konsultationen.

Vaporizer-Temperaturen und Inhalationsformen in der Medizin

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu medizinischem Cannabis in der Schweiz

Wer kommt für eine medizinische Cannabis-Therapie in Frage?

Grundsätzlich wird eine Cannabis-Therapie in Betracht gezogen, wenn etablierte Behandlungen nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden und eine der Indikationen vorliegt, für die es zumindest moderate Evidenz gibt (z. B. chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Übelkeit/Appetitverlust unter Chemotherapie). Ob im Einzelfall eine Verschreibung sinnvoll ist, beurteilt immer eine Ärztin oder ein Arzt nach ausführlicher Anamnese, Prüfung der bisherigen Therapien und möglicher Kontraindikationen. Eine Eigeninitiative ohne ärztliche Begleitung, etwa der Konsum nicht-medizinischer Cannabisprodukte, ist keine sichere oder rechtlich zulässige Alternative.

Wie läuft die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln praktisch ab?

Nach der medizinischen Abklärung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, ob ein Cannabisarzneimittel indiziert ist und welches Präparat (Fertigarzneimittel oder Magistralrezeptur) geeignet erscheint. Die Verschreibung erfolgt auf einem Betäubungsmittelrezept, das an eine Apotheke übermittelt wird. Bei THC-haltigen Präparaten ab 1 % erfolgt zudem eine Meldung im MeCanna-System. Zu Beginn wird meist mit einer niedrigen Dosis gestartet, die in kleinen Schritten erhöht wird, bis ein günstiges Verhältnis zwischen Wirkung und Nebenwirkungen erreicht ist. Verlaufskontrollen dienen dazu, die Therapie laufend anzupassen oder bei unzureichender Wirksamkeit zu beenden.

Werden die Kosten meiner Cannabis-Therapie von der Krankenkasse übernommen?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt Cannabisarzneimittel derzeit nur in seltenen Einzelfällen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind und eine Kostengutsprache vorliegt. In der Regel müssen Patientinnen und Patienten mit eigenen Kosten rechnen, die im Durchschnitt bei 300 bis 500 CHF pro Monat liegen können. Je nach Police kann eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Es lohnt sich, die konkrete Situation frühzeitig mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt sowie mit der Versicherung zu besprechen und, falls angezeigt, ein begründetes Gesuch um Einzelfallvergütung einzureichen.

Wie sicher ist eine medizinische Cannabis-Therapie?

Wie jede wirksame Therapie ist auch medizinisches Cannabis mit möglichen Nebenwirkungen verbunden. Häufig beschrieben werden Müdigkeit, Schwindel, trockener Mund, verminderte Konzentrationsfähigkeit oder Veränderungen der Stimmung. Bei höher dosierten THC-Präparaten können psychische Nebenwirkungen ausgeprägter sein, insbesondere bei entsprechend vorbelasteten Personen. Die Sicherheit wird erhöht durch sorgfältige Indikationsstellung, niedrige Anfangsdosierungen, langsame Dosissteigerung, regelmässige Kontrollen und die Verwendung standardisierter, qualitativ geprüfter Präparate. Die gesetzlich vorgeschriebene Datenerhebung hilft zudem, das Sicherheitsprofil besser zu verstehen.

Unterscheidet sich medizinisches Cannabis von Cannabis als Freizeitdroge?

Ja. Medizinisch verwendetes Cannabis wird in Form geprüfter Arzneimittel mit bekanntem Wirkstoffgehalt und definierter Zusammensetzung eingesetzt. Die Einnahme erfolgt kontrolliert, meist oral (Öl, Kapseln, Tinkturen) oder als Spray, seltener als inhalative Anwendung über geprüfte Vaporizer. Ziel ist die Linderung klar benannter Symptome unter ärztlicher Aufsicht. Cannabis als Freizeitdroge wird typischerweise geraucht oder vaped, ohne standardisierte Dosierung oder medizinische Kontrolle. In der Schweiz bleibt der nicht-medizinische Konsum von Cannabis ausserhalb von Pilotversuchen verboten.

Was passiert mit meinen Daten im Rahmen der MeCanna-Meldung?

Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt ist verpflichtet, bestimmte Therapiedaten im MeCanna-Meldesystem zu erfassen. Diese Daten werden in codierter Form gespeichert, der Datenschutz ist gewährleistet. Nur die behandelnde Person kann die Daten einer individuellen Patientin oder einem individuellen Patienten direkt zuordnen. Für Analysen und Forschung werden die Daten anonymisiert ausgewertet. Ziel ist, die Verschreibungspraxis zu beobachten, Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit zu gewinnen und die Auswirkungen der Gesetzesänderung zu evaluieren.

Kann ich selbst entscheiden, welche Darreichungsform ich erhalte?

Die Wahl der Darreichungsform erfolgt im Dialog, die medizinische Verantwortung liegt jedoch bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Wichtige Kriterien sind Indikation, gewünschte Wirkgeschwindigkeit, Dauer der Wirkung, Begleiterkrankungen und individuelle Präferenz. In der Schweiz werden bisher überwiegend orale Zubereitungen (Öle, Kapseln, Tinkturen) oder Sprays eingesetzt. Standardisierte Blüten und inhalative Anwendungen kommen je nach kantonaler Regelung und Verfügbarkeit ergänzend in Frage. Entscheidend ist, dass das gewählte Präparat den heilmittelrechtlichen Anforderungen entspricht und das Risiko für unerwünschte Wirkungen möglichst gering gehalten wird.

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